“Es gibt kein Recht auf die Privatkopie” sagt unser Kulturstaatsminister

Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) hat sich mal wieder was schönes erlaubt. In einem Interview mit dem Magazin Promedia sagte er folgenden Satz:

“”Man sollte sich aber vor Augen halten, dass es kein ‘Recht auf Privatkopie’ gibt”"

Ich persönlich finde das ziemlich bedenklich wenn jemand der ein so hohes Amt bekleidet dermaßen wenig Ahnung hat und das auch noch fröhlich herausposaunt. Ein kurzer Blick ins Urhebergesetz hätte gereicht um ihn eines besseren zu belehren:

§53 UrhG:
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Das ist zwar kein Freifahrtsschein alles zu kopieren was man will, aber es berechtigt uns zu tatsächlich im privaten Rahmen Kopien anzufertigen. Und dieses Recht spricht uns Herr Neumann mit seinem Satz ab.
Daß er sich als “Anwalt der Kreativen” versteht empfinde ich ehrlich gesagt als ziemliche Anmaßung. Vertritt er hier die Interessen der kulturellen Entwicklung oder der finanziellen Verwertung derselben? Natürlich muß ein Weg gefunden werden daß Kreative von ihrer Arbeit leben können. Aber sind solche Plattitüden dafür geeignet einen solchen Weg zu finden?

Im übrigen, Herr Neumann war auch derjenige, der vor Kurzem eine Ausstellung im Deutschen Historischen Museum zensieren ließ.

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