GEMA-Urteil – alle Macht den Urhebern?

Ein höchst interessantes Urteil wurde gefällt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte (=GEMA)  nicht berechtigt ist, von der Klägerin(=Werbeagentur) Auskunft und/oder Vergütung zu verlangen für die Benutzung von Musikwerken oder Teilen von Musikwerken als Bestandteil ihrer Arbeitsergebnisse, nämlich von Werbespots, die sie für ihre Kunden konzipiert und realisiert und mit denen sie im Internet auf ihrer Website als Referenz für die Art und Qualität ihrer eigenen Leistungen wirbt (Eigenwerbung mit Arbeitsergebnissen).
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Auf den ersten Blick sieht das für mich so aus, als dürfe ein Musiker der GEMA-Mitglied ist nun frei entscheiden, daß Lizenzgebühren für seine Musik in einzelnen Fällen, wie hier der Internetwerbung,  nicht durch die GEMA laufen müssen(/dürfen?).

Der Urheberberechtigte ist jedoch durchaus dazu in der Lage und hat auch ein erhebliches Interesse daran, das Recht zur Nutzung seines Werkes zu Werbezwecken selbst wahrzunehmen. Die Werbung betrifft, wie die Revision zutreffend geltend macht, ein Marktgeschehen, das ein freies Aushandeln des im Einzelfall angemessenen Entgelts für die Werknutzung erlaubt. Es liegt da-her im Interesse des Berechtigten, das Entgelt für die Werknutzung zu Werbe-zwecken selbst aushandeln zu können und nicht an die Tarifbestimmungen oder Verteilungsschlüssel der Beklagten gebunden zu sein

Klingt erstmal nicht schlecht, weil der Künstler dann frei entscheiden kann.
Daß dies bisher nicht möglich war ist der Hauptgrund warum ich der GEMA nie beigetreten bin.

Aber wie so oft hat das ganze wahrscheinlich einen Haken, den ich jetzt aber noch nicht erkennen kann.

Ich glaube auf jedenfall daß wir es hier mit einem wegweisenden und extrem wichtigen Urteil zu tun haben.
Ich werde nachforschen und andere Meinungen einholen und das ganze auch hier aktualisieren.
Bis dahin empfehle ich die Lektüre des Urteils selbst und würde mich über Kommentare freuen, wie ihr das seht.

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