Am 15. Dezember beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Sammelklage von fast 35.000 Bürgern gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie Stefan Michalk hatte dazu folgendes zu sagen:
“Wir wollen nicht wissen, wer was wann mit wem kommuniziert. Aber wenn Datenschutz als Tarnkappe für die illegale Beschaffung von Musik, Filmen oder Büchern im Netz missbraucht wird, ist das Urheberrecht in der digitalen Welt wertlos“.
Ich würde mir ja wünschen, dass er, statt solch mahnender Worte an die Hüter unserer Verfassung zu richten, konstruktive Vorschläge brächte, wie die Musikindustrie gedenkt das Problem unter Berücksichtigung des Datenschutzes in den Griff zu bekommen.
Für mich persönlich , als Teil der Branche, gilt nach wie vor:
Grundrechte kommen vor Wirtschaftsinteressen.
Leider scheinen die Branchensprecher das ganz anders zu sehen:
http://www.musikindustrie.de/vorratsdatenspeicherung/
Die Bundesregierung ist verpflichtet, die sogenannte EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bis zum 1. Januar 2008 in nationales Recht umzusetzen. Zum Zwecke der effektiven Verfolgung von Internet-Piraterie ist diese EU-Richtlinie für die Musikindustrie von großer Bedeutung
.…
Die Herausgabe von Daten muss auch im Rahmen eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens ermöglicht werden, da andernfalls die angestrebte Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums auf zivilrechtlicher Ebene weiterhin erfolglos bliebe.
Dazu kann ich nur sagen:
Nicht in meinem Namen!!
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