Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig. (kein) Dämpfer für Musikindustrie.

Ein schöner halbwegs schöner Tag! :)
Die letzte Bastion die uns noch vor völliger Politwillkür schützt hat wieder zugeschlagen!
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung gekippt, die Provider müssen sämtliche erfassten Daten unverzüglich löschen.
Da kehrt doch fast der Glaube an unsereren Rechtstaat wieder zurück. Man kann also doch etwas bewegen.

Das Urteil hat auch für die Musikbranche gravierende Folgen!
Nachtrag: leider scheinen diese Folgen eher positiver Natur zu sein, siehe EDIT unten
So läuft der zivilrechtliche Auskunftsanspruch nun ins Leere, der bisher in erster Linie dazu genutzt wurde Filesharer ausfindig zu machen und ihnen dann Abmahnungen zu schicken.
Das sollte es damit fürs erste gewesen sein. (hoffenlich..)
Das wird Moses P. und seine netten Kollegen von Digiprotect aber garnicht freuen.. :D

Ich werde aber auch gleich noch meine Befürchtungen los:
Wie schon aktuell beim Hartz4 Urteil absehbar werden unsere findigen “Volksvertreter” sicher wieder einen Weg finden das BVG zu umgehen und uns doch wieder mit einer gepflegten Rechtsunsicherheit versorgen. (Nachtrag: garnicht nötig, siehe EDIT unten)
Und im Zweifelsfall muss halt nach einem weiteren “Terroranschlag” a la Sauerland das Grundgesetz geändert werden, damit bekommt man auch die nötige Zustimmung im Volk, auch wenns überhaupt keinen Sinn macht.


Ok, haken wir die Vorratsdatenspeicherung mal ab, bleiben nur noch—–>

Eins noch, zu diesem Satz aus diversen Zeitungen “Heute lässt sich kaum noch jemand finden, der das Gesetz damals wollte und mit auf den Weg gebracht hat”.
Blödsinn!! Fragt doch z.B. mal unseren schwarzkofferigen Finanzminister Wolfgang S.!

Aber hey, heute wird erstmal gefeiert!!

:)

EDIT: War ja klar, zu früh gefreut.

Die reine Abfrage von IP-Adressen soll Behörden auch ohne Richtervorbehalt gestattet sein.

Darunter können “im Einzelfall besonders gewichtige” Ordnungswidrigkeiten fallen, die der Gesetzgeber jedoch “ausdrücklich benennen muss”.
Damit wäre dann wohl auch geklärt was in den nächsten Korb des Urhebergesetzes kommt.  *seufz*
Wie Markus Beckedahl von Netzpolitik kommentiert wird es damit sogar einfacher für die Musikindustrie IPs zuzuordnen.
Und so überrascht es auch nicht weiter, daß der Bundesverband der M.I. das Urteil begrüßt.

EDIT 2:
Allerdings gibt es hier doch noch eine gute Nachricht: “Die Betroffenen müssen von der Einholung einer solchen Auskunft aber benachrichtigt werden.”
Das heißt dann wohl man wird nicht mehr völlig vom Abmahnbrief überrascht, sondern quasi vorgewarnt, dass jemand solche Daten angefordert hat.

Eine relativ interessante Analyse was das Gesetz konkret bedeutet findet sich u.a. bei der Süddeutschen Zeitung

1 Comment

  1. Vorratsdatenspeicherung gekippt – Ohrfeige für Gesetzgeber…

    Deutschland hielt den Atem an. Heute um 10.00 Uhr war die Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Die Vorgaben selbst kommen dabei von der EU, die eine Speicherung zu Strafverf…

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