Ich will nicht viel zum Bushido-Urteil erzählen, in dem er dazu verdonnert wird seine Erfoglsplatte zu schreddern weil Stellen aus 8 Songs der Gothic Band Dark Sanctuary unerlaubt gesampelt hat. Das haben andere schon zur genüge getan.
Worauf ich aber doch nochmal kurz rumreiten möchte ist der fällige aber noch nicht festgelegte Betrag des materiellen Schadensersatz. Bushido muß zunächst seine Einkünfte offenlegen. Das wird spannend, insbesondere im Zusammenhang mit seinen Einkünften aus Abmahnungen. Nimmt man seine Berechnung von 200€ pro Fall, so kämen wir auf äußerst interessante Summen.
Sein Album “Von der Skyline zum Bordstein zurück” wurde über 200.000 mal verkauft. Darauf befinden sich 8 Stücke mit geklautem Material. 200€ pro Stück, aber weil er ja auch noch etwas “Musik” dazuklöppeln ließ sind wir mal fair und gehn von 100€ aus.
Nach dieser Rechnung müsste Herr Ferchichi stolze 160 Millionen Euro Strafe bezahlen, geht man jetzt mal nur von dem einen Album aus, ohne Bravo Hits, The Dome und anderen.
Eine stark abweichende Rechnung darf eigentlich nicht angewandt werden, denn warum sollen für einen kleinen Filesharer der einen Track gezogen hat härtere Regeln gelten als für einen der in meinen Augen ganz klar Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß betrieben hat?
Wenn mans so sieht sollte er ja eigentlich sogar, gemäß den Warnungen der Musikindustrie, für 5 Jahre in den Bau wandern..
PS: Da kann er glatt froh sein nich in Amerika zu leben, da müsste er bei einem niedrig angesetzten Preis (2250$, siehe Jamie Thomas) direkt mindestens 3,6 Milliarden zahlen.