Archive for the ‘GEMA’ Category

Gema wehrt sich gegen “Bashing”

Friday, February 26th, 2010

(Vorweg: Ich bin FÜR eine angemessene Vergütung von Musikern und Komponisten.)

So, heute will also die gute alte GEMA eine groooße Runde Mitleid.
Und zwar hat der Spiegel in seiner Printausgabe 7/2010 einen ziemlich kritischen Artikel geschrieben. (Online lesbar hier, danke an den Admin von Radio BlackHole für die Abschrift)

Nun nehmen einige ausgewählte Mitglieder der GEMA Stellung zum Artikel.
Und wie bestürzt die alle sind, wie man es auch nur wagen kann einen so tollen Verein zu kritisieren! Man ziehe quasi sämtliche Urheber in den Dreck und beraube sie ihres Rechtes auf Bezahlung.  Aha. Soso.
Der Spiegel-Artikel und das Internet sind voll von sehr guten Beispielen die die gravierenden Mängel der GEMA anschaulich verdeutlichen. (Mängel die ich ebenso sehe und wegen denen ich der GEMA garnicht beitreten kann, ohne mich selbst meiner Existenzgrundlage zu berauben)
Im Folgenden möchte ich  mal zu einigen der Punkten Stellung nehmen:

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Gema gewinnt – Clear verliert. Und damit die Musiker..

Tuesday, February 16th, 2010

Im Prozess Barbara Clear gegen die GEMA hat das Oberlandesgericht München auch die Berufung abgewiesen. Clear habe keinen Anspruch auf eine Ausschüttung von 10.000 Euro.

Der Grund für die Klage Clears ist der äußerst unfaire PRO-Verteilunggschüssel der GEMA. Hierbei werden Musiker die ihre Konzerte selbst veranstalten zum Teil auf extreme Weise ausgebeutet, die Einnahmen von unten nach oben umverteilt.
Der größte Witz an der Geschichte ist jedoch, daß die Umstellung auf diesen unfairen Verteilungsschlüssel vom Vorstand der GEMA einfach beschlossen wurde, es gab keine Abstimmung durch die Mitglieder.
Die GEMA wurde inzwischen vom Obersten Gerichsthof dazu verdonnert diese Abstimmung nachzuholen. Folgen? Keine. Das höchste deutsche Gericht wird einfach ignoriert.

Um die Ausmaße der Umverteilung zu verdeutlichen hier ein konkretes Beispiel (Quelle: Musikernews) anhand eines echten Falles:

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GEMA-Urteil – alle Macht den Urhebern?

Monday, December 14th, 2009

Ein höchst interessantes Urteil wurde gefällt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte (=GEMA)  nicht berechtigt ist, von der Klägerin(=Werbeagentur) Auskunft und/oder Vergütung zu verlangen für die Benutzung von Musikwerken oder Teilen von Musikwerken als Bestandteil ihrer Arbeitsergebnisse, nämlich von Werbespots, die sie für ihre Kunden konzipiert und realisiert und mit denen sie im Internet auf ihrer Website als Referenz für die Art und Qualität ihrer eigenen Leistungen wirbt (Eigenwerbung mit Arbeitsergebnissen).
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

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